Wir können auch Young-und Oldtimer !

Sie fahren einen Young- bzw. Oldtimer und suchen eine Werkstatt für Ihr "Schätzchen" ?

 

Dann sind Sie bei uns richtig!  Wir reparieren Ihren Young- bzw.Oldtimer,egal welche Marke,  in Sachen Mechanik, Fahrwerk, Elektrik und wenn nötig, helfen wir auch bei Karosseriearbeiten weiter !

Wir haben das Wissen und auch die techn. Ausrüstung um ihr Schätzchen am laufen zu halten.

Wir kümmern uns mit viel Engagement und Liebe um ihren Liebling!!!

Uns ist es wichtig ihre Vorgaben umzusetzen , denn wir legen zusammen mit Ihnen den Reparaturweg und Aufwand fest und Sie entscheiden, ob Neuteile, Zubehör- oder Originalteile oder gar Gebrauchtteile verwendet werden. Genauso entscheiden Sie , ob ihr Fahrzeug nach neustem Stand der Technik instandgestzt wird oder ob die Reparatur nach damaligem Stand der Technik durchgeführt werden soll.

Ihre Vorgaben sind uns wichtig und wir versuchen diese natürlich umzusetzen!
 

Eine ausgiebige Begutachtung und Reparaturwegfestlegung ist natürlich immer Bestandteil bei einem Auftrag !

 

Testen Sie uns ! Wir überzeugen Sie gerne von unserem Know-How !

 

 

 

...auch dieses Schätzchen wäre noch zu retten !

Definition "Youngtimer"

Im deutschen Sprachgebrauch sind die Grenzen für das Alter eines Youngtimers nicht genau bestimmt. So spricht man teils auch bei einem Pkw mit einem Alter von 15 Jahren von einem Youngtimer, am gebräuchlichsten sind 20 Jahre. Nach oben hin ist die Grenze ebenfalls offen. Auch Pkw aus den frühen 1970er-Jahren werden teils als Youngtimer bezeichnet, wenn sie im Straßenbild noch nicht als ein typischer Oldtimer wahrgenommen werden.

Youngtimer sind bei guter Wartung problemlos alltagstauglich und werden auch noch teilweise als Gebrauchsfahrzeug eingesetzt. Häufig werden sie jedoch in einem Zustand erhalten (oder wieder in einen solchen versetzt), um mit Erreichen von 30 Jahren mit H-Zulassung in den Status als Oldtimer überzugehen. Sie besitzen zum Teil auch schon modernere Technik und eine mit Neuwagen vergleichbare Ausstattung wie eine Klimaanlage, Katalysatoren, elektrisch zu bedienende Funktionen wie elektrische Fensterheber, ein Antiblockiersystem oder in seltenen Fällen sogar Airbags.

Besonders beliebt sind Sportwagen oder Oberklasse-Fahrzeuge aus den späteren 1980er-Jahren, mitunter auch seltene Coupés und Cabrioletversionen von bekannten Großserienfahrzeugen. Gründe dafür sind der einst hohe Anschaffungspreis und die sicherheitstechnische Ausstattung mit ABS, Airbag und Servolenkung sowie die opulentere Ausstattung und größere Motorisierung. Vorteile wie ein großer Kofferraum oder ein sparsamer Motor, die für kleinere Wagen sprechen, spielen eine geringere Rolle, so dass automobile Meilensteine wie der Fiat Panda (I) selten von Liebhabern als Youngtimer gepflegt werden. Extrem seltene Fahrzeuge können schon an der Schwelle von zehn Jahren als gefragte Youngtimer gesehen werden. Beispielsweise der BMW Z1, der bereits wenige Jahre nach Produktionseinstellung von Liebhabern gesucht wurde, oder das Lancia Kappa Coupé, welches in geringen Stückzahlen bei einer Karosseriemanufaktur in Handarbeit entstand.

 

 

Quelle:Wikipedia

Definition "Oldtimer"

 

Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben. Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.

Die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten, und die Technik entwickelt sich stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u. ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen – von Fall zu Fall unterschiedlich – grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u. a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.

 

Oldtimer-H-Kennzeichen
 
Beispiel für ein H-Kennzeichen

In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 12H), wobei das H für Historisches Fahrzeug steht. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Üblicherweise werden die Kennzeichen als Euro-Kennzeichen herausgegeben, auch wenn das Fahrzeug vorher ein DIN-Kennzeichen trug. Alle Benziner, die vor dem 1. Juli 1969 erstzugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit, ebenso alle Diesel mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in sämtliche Umweltzonen einfahren. Auch die Versicherungskosten sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren „normalen“ Alltags-Fahrzeugs darauf hindeutet, dass der Oldtimer nur zum Vergnügen unterhalten wird. Als Faustformel für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt hier: Je älter das Fahrzeug, desto niedriger der Beitrag.[1]

Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) verweigern die technischen Prüfer oftmals den H-Status. Ein weiterer Vorteil dieses Status' liegt in einer pauschalen Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines Katalysators abhängt.

 

 

Quelle: Wikipedia

 

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